Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Gäste,
Eigentlich bevorzugen wir das Gespräch von Mensch zu Mensch. Die stete Beschleunigung im Geschäftsleben veranlasst uns, die Spielregeln unserer Gast-/Gastgeberbeziehung auch in schriftlicher Form festzuhalten.
1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Sedartis. Als Grundlage dient die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.
2 Optionsdaten
Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel Sedartis kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.
3 Annullierung
3.1 Annullierung oder Teil-Annullierung von Anlässen
Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation möglichst frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu verschulden haben, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale* geschuldet:
- Absage 0 – 7 Tage vor dem Anlass: 100 %
- Absage 8 – 14 Tage vor dem Anlass: 75 %
- Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %
- Absage 31 – 60 Tage vor dem Anlass: 25 %
* Unter Annullierungspauschale verstehen sich alle vereinbarten Leistungen wie Raummiete, technische Infrastruktur, Übernachtung, Speisen- / Getränke-Angebot, sowie Leistungen Dritter. Bei Bankett Anlässen verrechnen wir für Speisen und Getränke mindestens CHF 80.00 und bei Apéros CHF 50.00 pro gemeldeten Gast.
Im Falle einer erneuten Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb von sechs Monaten seit der Annullierung werden 50% der Annullierungskosten dem Kunden an die neu gebuchten Veranstaltungskosten angerechnet. (Dies gilt nicht für No-Shows).
3.2 Annullierung von Hotelreservationen
Wenn Sie ein Zimmer reserviert haben, ohne die Reservation mittels einer Vorauszahlung, einer Kreditkarte oder einer Firma garantiert zu haben, werden wir das Zimmer bis 16 Uhr am Ankunftstag für Sie freihalten. Sollten Sie bis 16 Uhr nicht erscheinen, kann das Hotel Sedartis automatisch über das/die Zimmer verfügen. Wenn Sie Ihre Reservation garantiert haben und die reservierte Leistung nicht beziehen können, bitten wir Sie, die Reservation bis spätestens 16 Uhr des Ankunftstages zu annullieren. Bei verspäteter Annullierung, Nicht-Erscheinen (No-Show) oder verspäteter Anreise wird die erste Nacht Ihrer Reservierung zu 100 % des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise muss dies dem Hotel am Vorabend bis spätestens 20 Uhr mitgeteilt werden. Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen.
Für Reservationen über die Online Booking Engine gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullationsbedingungen.
Bei Annullierung einer Anzahl ab 10 Zimmern für Gruppen von 10 bis 25 Zimmern gilt:
- 0 – 7 Tage vorher: 100 % des entgangenen Zimmerumsatzes
- 8 – 14 Tage vorher: 75 % des entgangenen Zimmerumsatzes
- 15 – 30 Tage vorher: 30 % des entgangenen Zimmerumsatzes
Einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tage vor Anreise haben 100 % Stornokosten zur Folge.
Bei Annullierung einer Anzahl ab 10 Zimmern für Gruppen ab 25 Zimmern gilt:
- 0 – 14 Tage vorher: 100 % des entgangenen Zimmerumsatzes
- 15 – 30 Tage vorher: 75 % des entgangenen Zimmerumsatzes
- 31 – 60 Tage vorher: 30 % des entgangenen Zimmerumsatzes
Einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tage vor Anreise haben 100 % Stornokosten zur Folge.
4 Teilnehmerzahl bei Anlässen und Seminarpauschalen
Bitte teilen Sie uns die verbindliche Personenzahl so früh wie möglich mit, spätestens aber zwei Tage vor der Veranstaltung (für Anlässe ohne Hotelzimmer) beziehungsweise fünf Tage vor Anreise bei Zimmerbuchung. Einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tage vor Anreise haben 100 % Stornokosten zur Folge.
5 Zahlungsmodalitäten
Wir behalten uns vor, für die Zimmerreservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
Bei Bankett Anlässen verlangen wir eine Vorauszahlung. Diese beträgt mindestens CHF 80.00 x Anzahl gemeldeter Gäste sowie die Saalmiete und wird zwei Monate vor Anlassdatum fällig.
Bei Hochzeiten verlangen wir zwei Vorauszahlungen:
Die erste Vorauszahlung von CHF 2‘000 wird mit der unterschriebenen Rückbestätigung fällig. Diese Vorauszahlung gilt als definitive Saalbuchung und wird nicht rückerstattet.
Die zweite Vorauszahlung stellen wir Ihnen zwei Monate vor Ihrem Fest in Rechnung.
- Bei der Hochzeitspauschale beträgt diese den Preis der Pauschale x 90% der Anzahl gemeldeter Gäste.
- Bei individuellen Hochzeiten beträgt diese die Fixleistungen (Saalmiete, 2 Stunden Mitternachtszuschlag und Anzahl Stuhlhoussen) sowie den Menüpreis x Anzahl gemeldeter Gäste.
Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse bitten wir Sie um Ihre Kreditkartennummer mit Verfalldatum als Garantie oder 100 % Vorauszahlung. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden.
Ohne andere Vereinbarung stellen wir die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Die Rechnung können Sie vor Ort oder innert 15 Tage ab Rechnungsdatum (ohne Abzug) begleichen.
Rechnungen für Anlässe mit weniger als CHF 300 Umsatz sind vom Veranstalter direkt vor Ort zu begleichen, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 in Rechnung gestellt. Für Rechnungen ins Ausland erheben wir eine Gebühr für Bankspesen von CHF 15.
6 Weitere Bestimmungen
6.1 Schäden
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Sedartis für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Sedartis ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel Sedartis lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien.
6.2 Feuerwerkskörper
Es ist nicht gestattet bei Festanlässen, Hochzeiten oder anderen Veranstaltungen, Feuerwerkskörper, Himmelslaternen oder ähnliche Gegenstände auf dem Hotelareal einzusetzen.
6.3 Urheberrechtsgebühren
Der Kunde (Mieter) unserer Seminar-und Eventräumlichkeiten anerkennt, dass allfällige Urheberrechtsgebühren, die durch seine Veranstaltung anfallen und entstehen können, alleine durch ihn zu entschädigen sind (z.B. SUISA).
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Hotel Sedartis ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart, wobei dem Hotel Sedartis freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.